Liebe Eltern,
aufgrund einiger Nachfragen von Eltern, hier nochmal eine Erklärung des Schaubildes des Bayrischen Staatsministeriums:
Klarstellende Erläuterungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen
Kranke Kinder dürfen die Kinderbetreuungseinrichtung grundsätzlich nicht besuchen.
Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist möglich bei:
Schnupfen oder Husten aufgrund einer Allergie (Attest vom Arzt),
verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber),
gelegentlichem Husten,
Halskratzen oder Räuspern,
kurzzeitigem Naselaufen (z. B. beim Wechsel vom Außen- in den Innenbereich).
Diese Reaktionen lassen nicht auf eine Coronavirus-Infektion schließen.
Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist auch möglich bei:
leichten Krankheitssymptomen, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird.
Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist nach einer Erkrankung des Kindes wieder möglich, wenn
das Kind nur leichte Symptome hatte und wieder vollständig gesund ist, ein Corona-Test ist nicht notwendig;
das Kind krank war und wieder gesund ist oder nur noch leichte Krankheitssymptome aufweist. Hier ist ein negativer Corona-Test notwendig.
Nur so können wir die Kinder und das Team vor der möglichen Ansteckung schützen.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Das Team der Villa Kunterbunt
18.03.2021
Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung
Auch in Bayern breiten sich Coronavirus-Infektionen aus, die durch bestimmte Mutationen, insbesondere die britische Mutation B.1.1.7, hervorgerufen werden. Wie sich diese neuen Mutationen auf den Verlauf der Pandemie in Bayern auswirken werden, ist noch unklar. Es ist jedoch absehbar, dass sie die Pandemiebekämpfung erschweren, da die Mutationen ansteckender sind. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Personen mit Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen nicht bzw. bei leichten Symptomen nur mit einem negativen Testergebnis auf SARS-CoV-2 besuchen.
Ab Montag, den 15. März 2021, gilt daher in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Folgendes für Kinder und Beschäftigte in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen:
Besucht ein Kind die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle und treten während des Tagesverlaufs Krankheitssymptome auf, so informieren Sie die Eltern umgehend und bitten darum, das betreffende Kind abzuholen. Wir möchten Sie auch auf unseren Elternbrief hinweisen, der die ab dem 15. März 2021 geltenden Regelungen detailliert erläutert.
Bitte hier auf den Link klicken: