Notbetreuung ab Mittwoch 16.12.2020

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich aufgrund der noch immer steigenden Infektionszahlen auf weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben vom kommenden Mittwoch (16. Dezember 2020) verständigt. Hiervon sind auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen betroffen.

 

Der Bayerische Ministerrat hat am 14. Dezember 2020 beschlossen, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zu schließen, wobei eine Notbetreuung zulässig bleibt.

 

Danach sollen folgende Personengruppen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können:

Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,

Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,

Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,

Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

 

Die Ministerin bittet den dringenden Appell, eine Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn die Betreuung der Kinder nicht auf andere Weise gesichert ist, an die Eltern weiter zu geben.

 

Für die Notbetreuung füllen Sie bitte die heute ausgeteilten Anträge für die Notbetreuung aus und geben Sie diese im Kindergarten ab.

Bleiben Sie gesund.

 

Villa Kunterbunt-Team und der Vorstand