Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat mit Datum vom 13. März 2020 eine ausführliche Allgemeinfügung erlassen, die sich mit dem Besuch von Kindertageseinrichtungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus befasst. Eine aktualisierte Fassung vom 21. März 2020 wird nachstehend bekannt gegeben: